Ausbildung hoch 2

 

wir möchten die Ausbildung im Goldschmiedehandwerk fördern und sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetriebe unterstützen. Hierfür haben wir das Projekt „Ausbildung hoch 2“ ins Leben gerufen.

Auszubildende sollen im 2. und 3. Ausbildungsjahr die Möglichkeit haben für 1 bis 2 Wochen in einem anderen Betrieb zu lernen. 

 

Betriebe sollen die Möglichkeit haben, Auszubildende im 2. oder 3. Lehrjahr für 1 bis 2 Wochen aufzunehmen.

 

Was hat der Betrieb davon?

 

Betriebe, die noch nicht ausgebildet haben, können die Situation mit einem Lehrling „unverbindlich“ kennenlernen

Ausbildungsbetriebe, die eine Goldschmiedetechnik nicht praktizieren, können den Ausbildungsanforderungen gerecht werden, indem Sie ihren Lehrling in einen anderen Betrieb entsenden.

Lehrlinge kommen mit erweiterten Kenntnissen in den eigenen Lehrbetrieb zurück Lehrlinge sind motivierter.

 

Was hat der Auszubildende davon?

 

Erweiterung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten

Kennenlernen von Techniken, die im eigenen Ausbildungsbetrieb nicht praktiziert werden

Kennenlernen anderer Arbeitsabläufe

Eventuell Einblicke in Verkauf, Kundenberatung, Präsentation gewinnen. 

 

Wie soll das alles gehen?

 

Voraussetzungen:

Abgebender Ausbildungsbetreib und Auszubildende sind sich einig, d.h. beide sind mit dem Austausch einverstanden.

Der Austausch findet nicht während eines Berufsschulblocks statt

Das Projekt läuft kostenneutral, d.h. der Auszubildende erhält seine Vergütung von seinem Ausbildungsbetrieb, ansonsten fließt kein Geld

 

Wie findet man einen Tauschpartner?

 

Tauschwillige füllen ein Formular aus, das von der Innung zur Verfügung gestellt wird und senden es an die Innung.

Wer auf diese Weise bei der Innung registriert ist, erhält Informationen über andere Tauschwillige.

Die Tauschwilligen stellen dann selbst den Kontakt zueinander her und treffen ihre Vereinbarungen im Rahmen der genannten Voraussetzungen.

 

Wie ist die rechtliche Situation?

 

Die Handwerkskammer befürwortet das Projekt und 

die Berufsgenossenschaft hat keine Bedenken. 

Die Auszubildenden sind genauso versichert, wie bei der Arbeit im eigenen Ausbildungsbetrieb oder bei Botengängen usw.

Anmeldeformular zum Downloaden!

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