Coronavirus: Informationen und Hinweise der Handwerkskammer
Stand 11.01.2021
Was gilt unter anderem für Gold- und Silberschmiede?
Auch wenn ein Ladengeschäft generell für Privatkunden schließen muss, dürfen Kunden ab dem 11.01.2021 telefonisch, per E-Mail oder online bestellte Ware dort abholen. Für die Abholung darf das
Ladengeschäft nicht geöffnet werden, es muss ein Abholschalter eingerichtet werden oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts stattfinden. Nach unserer Ansicht müsste eine Abholtheke an der Ladentür
möglich sein, da damit die Kunden das Geschäft nicht betreten müssen.
Es müssen jedoch erhöhte Hygienemaßnahmen beachtet werden:
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden
Personal, Kunden und ihre Begleitpersonen müssen FFP2-Masken tragen. Die Maskenpflicht für das Personal besteht im Kassen- und Thekenbereich jedoch nicht, wenn durch transparente oder sonst
geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
Schriftliches Schutz- und Hygienekonzept. Das Konzept muss unter anderem Maßnahmen enthalten, mit dem eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Dies kann beispielsweise durch die Vergabe von
Abholterminen erreicht werden.
Was gilt für Reparaturaufträge?
Kunden dürfen Waren in einem ansonsten zu schließenden Ladengeschäft zur Reparatur abgeben und abholen. Es müssen die Regelungen für Click und Collect
entsprechend angewandt werden.
Die aktuellen Informationen der Handwerkskammer für München und Oberbayern finden Sie unter:
Goldschmiedeinnung München/Oberbayern ist wieder Mitglied im Zentralverband
Unsere Mitglieder haben sich in der Innungsversammlung im Herbst 2018 einstimmig entschieden, nach langer Pause wieder in den Zentralverband der deutschen Gold- und Silberschmiede und Juweliere einzutreten.
Zum 1. Januar 2019 ist nun die oberbayerische Goldschmiedeinnung mit ihren Mitgliedern dem Zentralverband beigetreten.
Positiv geänderte Bedingungen, die Möglichkeit der politischen Mitwirkung am Erhalt und der Entwicklung unseres Berufes sowie auch die zahlreichen Vergünstigungen bei Versicherungen und Lieferanten waren für den Wiedereintritt ausschlaggebend. Nähere Informationen erhalten Sie auch direkt auf der Homepage des ZV: