Verbot von Cadmium in Loten
Entsprechend der EU Verordnung Nr.494/2011 vom 20.5.2011 ist seit dem 10.12.2011 die Verwendung und das in den Verkehr bringen von Loten mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,01 Gewichts-% in der europäischen Union nicht mehr erlaubt. Diese Eu Verordnung ist verbindlich und gilt in jedem EU Mitgliedsstaat. Für uns Goldschmiede bedeutet dies, dass cadmiumhaltige Lote nicht mehr verarbeitet werden dürfen, die bekannten Scheideanstalten haben die Produktion dieser Lote eingestellt.
Hintergrund dieser Verordnung ist die besonders gesundheitsgefährdende Wirkung von Cadmium, welches zu massiven Schwermetallvergiftungen bis hin zu Missbildungen am ungeborenen Leben führen kann.
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