Voraussetzung zum/zur Goldschmied/Goldschmiedin ist der Abschluss einer Hauptschule. Seit einer Reihe von Jahren ist ein erheblicher Anteil von Realschülern und Abiturienten zu verzeichnen. Die wesentlichen Voraussetzungen sind manuelle Geschicklichkeit, zeichnerische und gestalterische Fähigkeiten, räumliches Sehen, technisches Verständnis sowie Kreativität. Weitere wichtige Eigenschaften sind Genauigkeit, Geduld und Ausdauer.
Die Tätigkeiten des/der Goldschmieds/Goldschmiedin umfassen die gesamte Herstellung von Schmuck in Gold, Silber, Platin unter Hinzufügen von Edelsteinen, Perlen und anderen zum Teil kostbaren Materialien. Während der Lehre werden gründliche und umfassende Kenntnisse im praktischen und theoretischen Bereich der gesamten Herstellungs- und Bearbeitungsweisen sowie Kenntnisse der Gemmologie vermittelt.
Die handwerklichen und technischen Fertigkeiten und Kenntnisse werden während einer Lehrzeit von 3,5 Jahren vermittelt. Parallel zur praktischen Ausbildung im Betrieb verläuft der allgemein- und fachtheoretische Unterricht in der Berufsschule im dualen System.
Darüber hinaus gibt es, regional begrenzt, überbetriebliche Ausbildungswerkstätten. Das erworbene handwerkliche, technische und theoretische Fachwissen wird in Zwischenprüfungen abgefordert. Für weitere Vergleichsmöglichkeiten bieten sich regionale und überregionale Wettbewerbe für Auszubildende an. Die Ausbildung schließt mit der Gesellenprüfung ab.
Der Ausbildungsberuf Goldschmied/Goldschmiedin gliedert sich in die Fachrichtungen Schmuck, Juwelen und Ketten. Im Handwerk wird die Fachrichtung Schmuck ausgebildet.
Goldschmied Fachrichtung Schmuck
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
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Inbetriebnahme von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln,
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Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
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Planen von Arbeitsabläufen,
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Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen,
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Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät,
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Umformen von Metallen,
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Trennen und Abtragen,
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Fügen,
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Legieren und Schmelzen,
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Anfertigen von Kleinwerkzeugen,
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Anfertigen von Gussmodellen und Bearbeiten von Gussteilen,
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Anfertigen von Schmuck mit Funktionsteilen,
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Behandeln von Oberflächen,
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Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen,
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Gestallten von Schmuck,
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Formen von Schmuck und Schmuckteilen mit Hämmern und Punzen,
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Vorbereiten und Durchführen von Schmuckguss,
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Ausführen von flächengestaltenden Techniken,
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Ausführen von Juwelentechniken,
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Fassen von Stein in Zargen- und Krappenfassungen,
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Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck,
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Planen und Anfertigen von kompletten Schmuckstücken.
Berufsbild Silberschmied/Silberschmiedin
Voraussetzung zum/zur Silberschmied/Silberschmiedin ist der Abschluss einer Hauptschule. Seit einer Reihe von Jahren ist ein erheblicher Anteil von Realschülern und Abiturienten zu verzeichnen. Die wesentlichen Voraussetzungen sind manuelle Geschicklichkeit, zeichnerische und gestalterische Fähigkeiten, räumliches Sehen, technisches Verständnis sowie Kreativität. Weitere wichtige Eigenschaften sind Genauigkeit, Geduld und Ausdauer.
Die Tätigkeiten des/der Silberschmied/Silberschmiedin umfassen die gesamte Herstellung von Geräten (z. B. Dosen, Becher, Schalen, Pokalen, sakrales und profanes Gerät) überwiegend in Silber unter Hinzufügen von Edelsteinen. Während der Lehre werden gründliche und umfassende Kenntnisse im praktischen und theoretischen Bereich der gesamten Herstellungs- und Bearbeitungsweisen sowie Kenntnisse der Gemmologie vermittelt.
Die handwerklichen und technischen Fertigkeiten und Kenntnisse werden während einer Lehrzeit von 3,5 Jahren vermittelt. Parallel zur praktischen Ausbildung im Betrieb verläuft der allgemein- und fachtheoretische Unterricht in der Berufsschule im dualen System.
Darüber hinaus gibt es, regional begrenzt, überbetriebliche Ausbildungswerkstätten. Das erworbene handwerkliche, technische und theoretische Fachwissen wird in Zwischenprüfungen abgefordert. Für weitere Vergleichsmöglichkeiten bieten sich regionale und überregionale Wettbewerbe für Auszubildende an. Die Ausbildung schließt mit der Gesellenprüfung ab.
Goldschmied Fachrichtung Schmuck
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- Inbetriebnahme von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln,
- Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
- Planen von Arbeitsabläufen,
- Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen,
- Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät,
- Umformen von Metallen,
- Trennen und Abtragen,
- Fügen,
- Legieren und Schmelzen,
- Anfertigen von Kleinwerkzeugen,
- Anfertigen von Gussmodellen und Bearbeiten von Gussteilen,
- Anfertigen von Werkstücken mit Funktionsteilen,
- Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen,
- Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen,
- Planen und Anfertigen von komplettem Schmuck und Gerät,
- Formen von Schmuck und Schmuckteilen mit Hämmern und Punzen,
- Behandeln und Gestalten von Oberflächen,
- Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck und Gerät.
Quellenangabe: mit freundlicher Genehmigung:
Zentralverband der Deutschen Goldschmiede,
Silberschmiede und Juweliere e. V.
Weseler Str. 4, 48151 Münster
Tel. (0251) 5200830 Fax 5200833 |